G42 Vorsorgeuntersuchung
bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
(Pflicht nachArbMedVV)
ggf. +G24 (Vorsorge gegen Hauterkrankungen)
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich in der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Es gilt eine Untersuchungspflicht und ein Impfangebot (ggf. auf Kosten des Arbeitgebers).
Ob eine Pflichtuntersuchung für Mitarbeiterinnen vorliegt, ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse.
Die G24 ist nicht klar spezifiziert, sie wird sowohl im Rahmen einer Angebots- als auch einer Pflichtvorsorge durchgeführt. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anzubieten, wenn Feuchtarbeit regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag durchgeführt wird. Wird während der Arbeit mit Gefahrstoffen hantiert (beispielsweise in einem Labor), ist die Untersuchung Pflicht. Wird eine oben beschriebene Feuchtarbeit regelmäßig länger als 4 Stunden am Tag ausgeführt, besteht zudem eine Tragepflicht von Handschuhen, ist die Vorsorgeuntersuchung ebenfalls eine Pflichtvorsorge.

Ablauf und Inhalt
Termin in unserer Praxis in Stuttgart-Ost
Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl Untersuchungen in der Praxis möglich.
- Ananmese
- Körperliche Untersuchung
- Blutabnahme/Labor
- Gesundheits- und Impfberatung
- Offizielle Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung
Add ons
- Testung/Bescheinigung über den gesetzlich vorgeschriebenen Masernschutz
- Zusätzliche Laborwerte wie z.B. HIV Test, Hep. C Test
Für wen?
- MitarbeiterInnen in Gesundheitsberufen: z.B. MFA, ZMFA, Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Verwaltungspersonal, Beschäftigte in Tierarztpraxen, Rettungsdienst, Physiotherapiepraxen, Labore, Forschungseinrichtungen u.a.
- MitarbeiterInnen in Pflegeeinrichtungen
- MitarbeiterInnen in der Kinderbetreuung: Krippe, Kita, Kindergarten, Mittagsbetreuungen, Förderschulen
- MitarbeiterInnen in Fachkosmetik -Studios, Beauty-Specialists u.a.
- MitarbeiterInnen in der Abfallentsorgung und Abfallverwertung, Fachkräfte für Kreislauf- u. Abfallwirtschaft, Wasserversorgungstechnik u.a.
- MitarbeiterInnen in der Land- u. Forstwirtschaft, Gartenbau
- MitarbeiterInnen in der Lebensmittelverarbeitung
Wann und wie oft?
- Die G 42 Vorsorge sollte vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Nachuntersuchungstermine finden in der Regel ein Jahr nach Erstuntersuchung und dann alle 3 Jahre statt.
- Die Zeiträume können kürzer sein, wenn es arbeitsmedizinisch und präventiv sinnvoll ist. Längere Zeiträume sind durch die Rechtsnormen nicht vorgesehen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
– Standarduntersuchung komplett (inklusive Bescheinigung, Labor, Untersuchung, Beratung): 130 €
– Zusätzlich HIV und Hep. C Abklärung (empfohlen): 30 €
– Bestimmung Masern-Antikörper inklusive Bescheinigung: 30 €
– Bescheinigung über vorhandenen Masernschutz: 5 €
– Anfahrt: auf Anfrage, nach Entfernung/Fahrtdauer
– Zusätzlich G24 Untersuchung zur Standarduntersuchung gesamt: 145 €
Prävention ist unsere Mission
Der Betriebsmedizinische Dienst befindet sich in den Räumen der Gesundheitspraxis Stuttgart.
Dort stehen in einer attraktiven Atmosphäre sämtliche Untersuchungsmethoden und modernste Geräte zur Verfügung.
Von individueller Prävention bis hin zu ganzheitlicher und moderner Therapie bieten wir Ihnen alles rund um die Gesundheit.

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